Noch wenige Stunden: Diese Volksbegehren warten auf Unterschriften!

Alle vier in KW 38 gestarteten Volksbegehren

AMS
Arbeitsmarktservice | © zib

Am 27. September 2021, 21 Uhr ist Schluss des einwöchigen Eintragungszeitraums für vier Volksbegehren. Eines davon, das „Notstandshilfe“ Volksbegehren wollen wir als Erstes hervorheben. Aber auch die drei anderen Begehren behandeln wichtige Anliegen wie zB. Pro und Kontra Impfpflicht.

Volksbegehren „Notstandshilfe“

Jenes Anliegen hat dzt. etwas wenig Medienpräsenz, die meisten Berichte drehen sich um die Impfpflicht. Ok, verständlich, hängt auch mit dem Thema Arbeit zusammen.

Denn: Eines Tages könnte die Pandemie „kurz“erhand für beendet erklärt werden und die Arbeitsmarktpolitik geht am Tag darauf wieder zur Tagesordnung über.

Die natürliche Ordnung, also das Recht des wirtschaftlich Stärkeren oder „gebildeteren“ wird wieder zelebriert und dabei bleiben jene auf der Strecke, denen es auch vor Corona nicht gut ging.
(Immerhin kocht Minister Kocher ja schon längst wieder an neuen Rezepten zur Bekämpfung der AMS-Kunden. (Stichwort: Impfpflicht))

Da dzt. eine junge, supererfolgreiche, hoch vernetzte, extrem beliebte und unsterbliche Generation den Wahlton angibt, hatten und haben wir Regierungen, welche diese Ansicht widerspiegelt. „Jeder der will, findet Arbeit … Alle am AMS sind Sozialschmarotzer … 1000 € brutto sind genug …“ so der Tenor jener Leute, welche vom Elternhaus, Schule, Studium bis zum Jobeinstieg mit 35 begleitet wurden.

Dass es Menschen gibt, welche zum Zeitpunkt der Berufswahl dieser heutigen Generation schon 20 Jahre geschuftet haben – ist ihnen fremd.
Menschen, welche mit 15 Jahren in irgendwelche „Lehrverhältnisse“ (war auch noch in den 50-, 60-, 70-er Jahren oft ein Deckname für Kinderarbeit!) gesteckt wurden – ist ihnen unbekannt.

Maßnahmen bestellt – und Türkis-Blau lieferte

Ebenso interessiert es dieser und der vorigen Regierung, deren Wähler und Steigbügelhalter nicht, dass jene Menschen von oft sehr gefährlichen, prekären Jobs nebst seelischen Schäden auch körperliche Einschränkungen haben. Die selbsternannten Entscheidungsträger urteilen einfach über die faulen Mitmenschen und fordern gesetzliche Maßnahmen gegen jene, die ihnen „auf der Tasche liegen“ …

Das unter Türkis-Blau (bzw. Bundesregierung „Kurz-1“) geplante „Arbeitslosengeld neu“ sah eine „degressive Gestaltung der Leistungshöhe mit klarem
zeitlichem Verlauf und Integration der Notstandshilfe“ vor.

Historischer Systembruch

Der Wortlaut des Begehrens (ZITAT Einbringer)

„Durch entsprechende Festlegung in der Bundesverfassung soll verhindert werden, dass die Notstandshilfe durch „Arbeitslosengeld Neu“ ersetzt wird.
Menschen, die lange in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, sollen ein wenig ‚geschont‘ werden.
Eine Abschaffung wäre Existenzbedrohung und es fördert die soziale Ausgrenzung.“

Sozialhilfe statt Versicherungsleistung

ZITAT Einbringer:

Von einer Abschaffung wären viele Menschen betroffen, die wiederum von der Regierung in die Mindestsicherung (Sozialhilfe Neu) gedrängt werden.

Sobald jemand künftig keinen Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung mehr hat, bleibt ihm nur mehr die Mindestsicherung (Sozialhilfe Neu) als letztes soziales Netz übrig.

Der Unterschied ist vor allem, dass das erste eine Versicherungsleistung und das zweite eine Fürsorgeleistung ist. Wenn die Notstandshilfe abgeschafft wird, ist dies in der Zweiten Republik erstmals ein historischer Systembruch.

Mehr dazu im PDF: https://www.bmi.gv.at/411/Volksbegehren_der_XX_Gesetzgebungsperiode/Notstandshilfe/files/Text_mit_Begruendung_-_Notstandshilfe_V3.pdf

Dieses Volksbegehren kann nun auch online unterschrieben werden:
https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger
> „Notstandshilfe“


Diese vier Volksbegehren sind diese Woche online wie in Eintragungslokalen zu unterschreiben:

Diese Begehren hatten in der Einleitungsphase bereits jeweils mehr als 8.401 Unterstützungserklärungen gesammelt.

Wer die genannten Volksbegehren bislang nicht unterstützt hat, kann für diese nun vom 20. bis 27. September 2021 unterschreiben – entweder online(*) mit Handy-Signatur bzw. mit der (auslaufenden) Bürgerkarte oder in jeder Gemeinde in einem der dafür eingerichteten Eintragungslokale. (Unterstützungserklärungen, die in dieser Phase geleistet wurden, werden angerechnet. Eine nochmalige Unterschrift ist daher nicht mehr möglich.)

*) Die Online-Eintragung der Volksbegehren sind im Eintragungszeitraum unter https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger zu finden. Infos zur Handy-Signatur: www.handy-signatur.at.

Hotline 0800 20 22 20:  20. bis 26. September 2021, 8 Uhr bis 20 Uhr und 27. September 2021, 8 bis 21 Uhr.
Die vorläufigen Ergebnisse der Volksbegehren werden hier am 27. September 2021 nach Ende des Eintragungszeitraumes um 20.15 Uhr bekannt gegeben.


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