Wieder zwei traurige Fälle: Die wohl eine Vorgeschichte haben

Thriller
Foto: pixabay, zib

Einige Medien trauen sich mehr zu berichten: Bekommen ja auch Presseförderung und werden auch sonst gefördert.

Manche Medien halten sich besser an den Maulkorb des Rechtsstaates:

So soll es gilt die Unschuldsvermutung, in Tirol ein 18-jähriger seine Freundin erstochen haben und dann Selbstmord begangen haben? Der Rechtsstaat muss aber erst klären, was wirklich geschehen ist.

In der Steiermark, soll eine Mutter auf ihren erst fünfjährigen Sohn eingestochen haben, auch hier gilt die Unschuldsvermutung.

Presseaussendung der Polizei: Fall Tirol

Nach derzeitigem Erkenntnisstand fuhr am 30.05.2022 am späten Nachmittag ein 18-jähriger deutscher Staatsangehöriger mit seiner 17-jährigen Freundin (österr. Stbg.) nach Reutte. Auf dem Parkplatz der Highline 179 dürfte er ihr in seinem Auto mehrere Stichverletzungen im Brustbereich zugefügt und sich im Anschluss an die Tat in suizidaler Absicht von der dortigen Brücke gestürzt haben. Die vermutliche Tatwaffe, ein Klappmesser, konnte am Tatort sichergestellt werden.
Das Motiv für diese Tat sowie die näheren Umstände sind dzt. noch Gegenstand der Ermittlungen.
Die Obduktion der Leichen ist für heute terminisiert.

Die polizeilichen Erhebungen wurden durch den Anruf einer Passantin am 30.05.2022 gegen 20:30 Uhr ausgelöst, die den Suizid des jungen Mannes meldete. Bei der weiteren Nachschau konnte dann die Leiche der jungen Frau im Fahrzeug festgestellt werden.

Polizeibericht vom zweiten Fall: Kind fünf:

Versuchter Mord, nennt es auch die Polizei

Innere Stadt. – Eine 42-jährige Slowakin steht im Verdacht, Dienstagvormittag, 31. Mai 2022, ihren fünfjährigen Sohn mit einem Messer schwer verletzt zu haben. Das Landeskriminalamt Steiermark hat die Ermittlungen aufgenommen.

Die Tat ereignete sich gegen 9.30 Uhr in der Sackstraße. Eine Nachbarin verständigte die Einsatzkräfte.
Mehrere Polizeistreifen befanden sich im Einsatz. Angeforderte Beamte der Sondereinheit “Schnelle Reaktionskräfte (SRK-SIG) gelang es, die Frau im Bereich des Tatortes festzunehmen und bis zum Eintreffen der Rettung, Erste-Hilfe-Maßnahmen beim schwerverletzten Kind durchzuführen. Der Fünfjährige und die ebenfalls verletzte Mutter befinden sich in einem Krankenhaus.
Das Motiv der Tat und der aktuelle Gesundheitszustand der Verletzten sind Gegenstand laufender Ermittlungen. Diese werden aktuell vom Landeskriminalamt Steiermark geführt und dauern an.

Presserat, zum Thema:

Suizidberichte: Presserat empfiehlt Hinweis auf Hilfsangebote.

Aufgrund einer Beschwerde eines Lesers befasste sich der Senat 2 mit Beiträgen, in denen über mehrere Suizidversuche an einer Linzer Schule berichtet wurde. Der Senat nimmt dies zum Anlass, nochmals auf die medienethische Verantwortung bei der Suizidberichterstattung hinzuweisen:

Im Allgemeinen gebietet Berichterstattung über Suizide und auch Suizidversuche große Zurückhaltung, insbesondere wegen der Gefahr der Nachahmung. Suizidgefährdete Leserinnen und Leser könnten eine detailreiche Berichterstattung zum Anlass nehmen, auf ähnliche Art und Weise Suizid zu begehen. Verantwortungsvoller Journalismus wägt daher ab, ob ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht und verzichtet auf überschießende Berichterstattung. Dieses Prinzip wird in Punkt 12 des Ehrenkodex für die österreichische Presse ausdrücklich erwähnt.

Der Senat empfiehlt, in einem Suizidbericht Informationen anzuführen wie eine suizidale Krise überwunden werden kann bzw. zumindest am Ende des Artikels auf Hilfsangebote und entsprechende Kontaktadressen hinzuweisen. Dies trägt dazu bei, gefährdete Person von einem Suizid abzuhalten („Papageno-Effekt“). Der Senat 2 hebt positiv hervor, dass Medien in den letzten Jahren bei der Suizidberichterstattung in der Regel mit mehr Achtsamkeit vorgehen und Hilfsorganisationen erwähnen.

SENAT 2 DES ÖSTERREICHISCHEN PRESSERATS

Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt und sich mit medienethischen Fragen beschäftigt. Dem Presserat gehören die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs an. Die Mitglieder der Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.

Doch allzuoft gibt es eine längere Vorgeschichte und keinen Presserat scheint dies zu interessieren oder gar Leser.

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