Beate Hartinger-Klein: Inklusion und Teilhabe an der Gesellschaft sollen eine Selbstverständlichkeit sein.
Sozialministerium zieht positive Bilanz anlässlich des internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen.
Zum internationalen Tag der Menschen mit Behinderung, der sich heuer zum 25. Mal jährt, sieht Sozialministerin Hartinger–Klein Österreich auf einem guten Weg, wenn es um die Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen geht. “Die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention, das Behindertengleichstellungspaket, der nationale Aktionsplan für Menschen mit Behinderung und nicht zuletzt das Inklusionspaket zeigen, welch hohen Stellenwert Behindertenpolitik in Österreich einnimmt – und diesen Weg gehen wir konsequent weiter! Durch die erstmalige Aufnahme von Menschen mit Behinderungen als eigene Zielgruppe beim AMS und den erarbeiteten Verbesserungen in Umsetzung des Inklusionspaketes werden wir einen weiteren Schritt hin zu Gleichberechtigung und umfassender Teilhabe setzen”, ist die Ministerin überzeugt.
Nachdem Menschen mit Behinderungen von den Folgen der Wirtschaftskrise am Arbeitsmarkt besonders hart betroffen waren, ist es gelungen, im Jahr 2018 erstmals eine Trendwende bei der Arbeitsmarktsituation herbeizuführen. Im Vormonat betrug der Rückgang der Arbeitslosigkeit von begünstigten Menschen mit Behinderungen 7,8 %. “Wenngleich der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen hohe Priorität zukommt, so muss das Ziel aber stets eine umfassende barrierefreie Teilhabe in sämtlichen Lebensbereichen im Sinne des Regierungsprogrammes sein.
Daher freut es mich besonders, dass es unter österreichischem Ratsvorsitz gelungen ist, die jahrelangen Bemühungen auf europäischer Ebene für eine Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen erfolgreich zu einem Abschluss zu bringen”, zeigt sich die Ministerin erfreut. Dieser sogenannte European Accessibility Act schafft künftig in der gesamten Europäischen Union einheitliche Regeln zur barrierefreien Nutzung von Dienstleistungen und bestimmten Geräten, wie zum Beispiel Computer oder Handys. Auch Selbstbedienungs– und Zahlungsterminals sowie Geldautomaten sind von diesen neuen Bestimmungen betroffen, wodurch ein wichtiger Beitrag zum Abbau vorhandener Barrieren im öffentlichen Leben gesetzt wird und vielen Menschen mit Behinderungen die Führung eines selbstbestimmten Lebens ermöglicht werden soll.
Besondere Bedeutung kommt insbesondere auch der Fortsetzung des 2020 auslaufenden Nationalen Aktionsplanes für Menschen mit Behinderungen zu, der im Sinne des Regierungsprogrammes fortgesetzt werden soll. Aus diesem Grund erfolgen neben der konsequenten Verfolgung der Umsetzung des bestehenden Aktionsplanes bereits die Vorbereitungen für die Weiterführung, denn “wenn es um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geht, gilt es, keine Zeit zu verlieren”, betont die Ministerin, die im nächsten Jahr auch einen Schwerpunkt auf Information und Bewusstseinsbildung legen möchte. “Wir werden hier gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Menschen mit Behinderungen, bei denen ich mich bei dieser Gelegenheit vielmals für ihren Einsatz bedanken möchte, dafür sorgen, dass die nach wie vor bestehenden Barrieren in den Köpfen vieler Menschen abgebaut werden” so die Ministerin abschließend.
Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)