Regierung will nur weiter die Grund- und Freiheitsrechte der Österreicher beschneiden und setzt somit voll auf Freiheitsberaubung.
„Den derzeitigen harten Lockdown will die schwarz-grüne Regierung am 4.Jänner im Hauptausschuss des Nationalrates verlängern. Nur für dieses Vorgehen fehlt vollkommen die gesetzliche Grundlage, denn das COVID-Maßnahmengesetz erlaubt einen entsprechenden harten Lockdown unter anderem nur dann, wenn es einen drohenden Zusammenbruch unseres Gesundheitssystems gibt“, stellte heute FPÖ-Klubobmann NAbg. Herbert Kickl klar.
„Gemäß COVID-Maßnahmengesetz können Betretungsverbote und Ausgangssperren nur auf Basis einer Bewertung der epidemiologischen Situation verhängt werden und dazu gibt es folgende Kriterien: ‚Übertragbarkeit, gemessen an neu aufgetretenen COVID-19-Fällen und Clustern, Clusteranalyse, gemessen an der Anzahl der Fälle mit geklärter Quelle, Ressourcen und Kapazitäten im Gesundheitswesen unter Berücksichtigung der aktuellen Auslastung der vorhandenen Spitalskapazitäten sowie der aktuellen Belegung auf Normal- und Intensivstationen, durchgeführte SARS-CoV-2-Tests samt Positivrate und regionale Besonderheiten wie ein besonderer Zustrom ortsfremder Personen, insbesondere Tourismus- und Pendlerströme‘“, so Kickl und weiter: „Wenn nun von Tag zu Tag die Corona-Zahlen besser werden und sogar Patienten vom Ausland nach Österreich für eine Behandlung geflogen werden, Schwarz-Grün die Leute aber weiterhin einsperren will, dann negieren ÖVP und Grüne nicht nur die aktuellen Fakten, sondern auch die gesetzlichen Grundlagen für eine Verlängerung des Lockdowns.“
„Diese schwarz-grüne Regierung will nur weiter die Grund- und Freiheitsrechte der Österreicher beschneiden und setzt somit voll auf Freiheitsberaubung. Insbesondere für die vom Kanzler geplante Strafaktion gegen die ungehorsamen Massentest-Verweigerer fehlt allerdings jede Grundlage“, kritisierte der FPÖ-Klubobmann.
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