Wegen des Wortes Frauenmord kann man geklagt werden und eine empfindliche Strafe bekommen.
Man kann, muss nicht? Weil heute wieder die Medien von Frauenmord schreiben, wir natürlich nicht.
Die Politik schreibt ebenfalls von Frauenmord: Wir natürlich nicht.
Brandstötter: „Während der Nationalrat einmal mehr über mehr Gewaltschutz debattiert und die Regierung Oppositionsvorschläge ablehnt, wurde einmal mehr eine Frau in Österreich getötet.”
„Es reicht“, sagt NEOS-Frauensprecherin Henrike Brandstötter anlässlich des 26. Femizids in Österreich in diesem Jahr. „Wie bei Corona schaut die Regierung auch bei Gewalt gegen Frauen schon viel zu lange nur zu. Während wir heute im Nationalrat einmal mehr über mehr Gewaltschutz debattiert haben und ÖVP und Grüne einmal mehr unsere Anträge auf zusätzliche finanzielle Mittel dafür abgelehnt haben, wurde einmal mehr eine Frau in Österreich getötet. Die Lage ist schon längst dramatisch: In Österreich wird mittlerweile fast im Wochentakt eine Frau – häufig von ihrem (Ex-)Partner – ermordet. Doch anstatt auf die Forderungen der Expertinnen und Experten im Gewaltschutz zu hören und 228 Millionen Euro und zusätzliche 3000 Stellen im Gewaltschutz bereitzustellen, schiebt die Regierung Centbeträge herum und feiert sich dafür ab. Ich bin es leid, dass Frauen ermordet werden und die Regierung nichts Konkretes dagegen tut. Ich habe es gestern gesagt und sage es noch einmal: Hätte die Regierung für Gewaltschutz auch nur annähernd so viel übrig wie für ihre Eigenwerbung, wäre er längst ausfinanziert.“
Die Krone schreibt von Mordalarm, wir von beschuldigten der festgenommen wurde. Und es gilt natürlich die Unschuldsvermutung.
26 Frauenmorde werden zum Politikum
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Quelle, Zitat, Kronen Zeitung: Staatsanwältin Sandra Agnoli sagt, die Anklage sei erschütternd. Selten noch habe sie in ihrem Berufsleben solche Grauslichkeiten vortragen müssen. Dem ist nichts hinzuzufügen – ein Kärntner Ehepaar, beide 30, ist geständig, die kleine Tochter massiv sexuell missbraucht zu haben, Nacht für Nacht über Jahre hinweg.
Haftstrafen im Klagenfurter Missbrauchsprozess: 15 und 12 Jahre
Quelle, Zitat oe24Dazu kommen 5.000 Euro Teilschmerzensgeld und ein Feststellungsbegehren: Die beiden müssen für jegliche Folgeschäden der Betroffenen aufkommen. Staatsanwältin Sandra Agnoli verzichtete auf Rechtsmittel, genau wie die Angeklagte. Für sie ist das Urteil rechtskräftig. Der Mann erbat drei Tage Bedenkzeit, sein Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.