Damit hat sich die SPÖ den Todesstoß verpasst – Erbschaften bis 35% besteuern

Damit habe sich die SPÖ selbst erlegt!
August 2019 SPÖ will Erbschaftssteuer bis 35%

Ende Juli 2022: SPÖ will OMV verstaatlichen und den Aktienmarkt verbieten.

Die SPÖ ist wieder auf den besten Weg alles noch schlimmer zu machen.

Da sage ich strikt NEIN, eine Frechheit so eine Besteuerung von einer Partei die 20 Millionen an Förderung kassiert!

Ist die SPÖ nicht selbst reich mit 20 Millionen aus unserem Steuertopf

Siehe Sommergespräch 2019

KURIER: Ende 2018 war für SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner nicht der richtige Zeitpunkt für eine Vermögens- und Erbschaftssteuer. Im Nationalratswahlkampf scheint er nun gekommen sein, und auch konkrete Steuersätze werden genannt.
Bei Erbschaften ab zehn Millionen Euro soll sie 35 Prozent betragen, sagte Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda am Dienstag der Presse.

Auch bei 10 Millionen an Erbe, sind 35% zu viel. Hände weg, bei Erbe. Warum? Weil es ein trauriges Tabu Thema ist. Weil Erben immer mit viel Leid verbunden ist.

Den 10. 10 % kann man nehmen, wenn es der Erbe freiwillig gibt. Aber eine Zwangssteuer daraus machen in ein No Go.

Millionärssteuer ja, aber auch nicht zu 35%. 20% ja, aber erst ab 10 Mio. Ab einer gar nichts. Doch Millionäre, ab 10 Mio ja.

Sie spenden ja auch an Parteien, damit sollen sie sich auch aussuchen, will man mehr als 20% spenden kann man es. Viele reiche Leute wollen geben. Dann lässt man sie auch.

Ethik und Moral sollte auch bei Steuergeldern gelten: Die Lohnnebenkosten gehören schon lange gesenkt. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Über 30% an Steuerbelastung ist eine Frechheit. Freiwillig kann man ruhig mehr geben. Doch freiwillig. Die Politik und Wirtschaft hat auf diesen Zwang und Druck was man auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber kein Recht. Dem gehört endlich ein großer Riegel vorgeschoben.

Die Politik darf uns nicht unsere Freiheit nehmen. Kein Zwang und kein Druck durch diese Politik.

Frechheit, wenn ein fleißiger Unternehmer über 50% an Steuern zahlen muss. Oder dem Arbeitgeber, genau so viel abgezogen wird, was er den Arbeitnehmer zahlt?

Steuer Viren: So nicht, nein zu so einer Politik, der Gier und Misswirtschaft. Einen großen Riegel vor.

Wenn die SPÖ 20 Millionen pro Jahr von uns aus dem Steuertopf erhält. Was bekommt dann erst die ÖVP und FPÖ?

Klar, die Reichen spenden Millionen und sollen zahlen. Doch trotzdem gibt es beim Erben immer noch Grenzen, hier wurde bereits viel bezahlt.

Die SPÖ bekommt selbst pro Jahr von uns Steuerzahlern 20 Millionen Euro und schwimmt somit in Kapital. Also soll die SPÖ auch zahlen.

SPÖ will bis zu 35 Prozent Steuer auf Erbschaften

Jährliche Abgabe auch zu Lebzeiten für „Reiche und sehr Reiche“
Auch zu Lebzeiten müssten „Reiche und sehr Reiche“ nach den Plänen der SPÖ eine jährliche Abgabe auf ihr Vermögen entrichten. Auch hier würde es wieder einen Freibetrag von einer Million Euro geben, ab einer Millionen Euro wären jährlich 0,5 Prozent fällig. Wer ein Vermögen von mehr als zehn Millionen Euro besitzt, müsste dafür ein Prozent an den Staat bezahlen.

Nochmal, die SPÖ ist auch REICH mit 20 Millionen von uns Steuerzahlern, wie der Moderator im Sommergespräch sagte.

Die SPÖ hat nichts gelernt, gar nichts. Nur kritisieren und andere schlecht machen. Das kann nicht der Weg Österreichs sein? Oder doch?

Sachslehner: „Wenn die SPÖ ihre eigenen Forderungen ernst nimmt, muss sie in Wien mit ihrer Umsetzung beginnen“

Forderungen der Bundes-SPÖ widersprechen der Belastungspolitik des Wiener Bürgermeisters.

„Wenn die SPÖ ihre eigenen Forderungen ernst nimmt, muss sie in Wien mit ihrer Umsetzung beginnen. SPÖ-Bundesgeschäftsführer Deutsch hat heute einmal mehr die globalen Teuerungen ausgenutzt, um seine Feindseligkeit gegenüber der Bundesregierung zum Ausdruck zu bringen. Seine konkreten Forderungen an Entlastungsmaßnahmen widersprechen jedoch jener Politik, die die SPÖ dort verfolgt, wo sie in Regierungsverantwortung ist: In Wien, Kärnten und dem Burgenland. Insbesondere Wiens roter Bürgermeister Michael Ludwig drangsaliert die Wienerinnen und Wiener mit ständig neuen Gebührenerhöhungen. Die Entlastungsvorschläge der Bundes-SPÖ sind an…

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.


Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.