Gewerkschaft gegen 12 Stunden Tag

geralt / Pixabay

Arbeitszeitverlängerung: Türkis-Blaue Retropolitik gegen ArbeitnehmerInnen

Gewerkschaft gegen 12 Stunden Tag und 60 Stunden Woche.

Von 40 Stunden Woche wieder auf die 60 Stunden Woche. Zurück in die Vergangenheit

Die Mehrheit der Wähler haben diesen Weg gewählt. Kurz hätte auch auf den Wahlplakaten mit den Worten kandidieren können; „Zurück in die Vergangenheit“!

Die industriellen Wahlkampf-Großspender der türkisen ÖVP haben ihr Ziel nun erreicht. Die Arbeitszeit wird mit Hilfe der FPÖ verlängert, der 12-Stunden-Tag wird nicht mehr die Ausnahme sein, sondern zur Regel werden. Regelungen, die den ArbeitnehmerInnen bisher Schutz vor überlangen Arbeitszeiten boten, werden unter dem Deckmantel „Entbürokratisierung“ abgebaut. „Wir lehnen dieses arbeitnehmerfeindliche Vorhaben vehement ab. Eine ausbeuterische Gesetzgebung wie der 12-Stunden-Tag für alle gehört nicht ins 21. Jahrhundert“, sagt Rainer Wimmer, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft PRO-GE.

Immer wieder belegen Vergleichsstudien, dass die österreichischen ArbeitnehmerInnen länger arbeiten als in den meisten europäischen Ländern. Hinzu kommt die ungleiche Verteilung zwischen Frauen und Männern, sowie die schwierige Situation für ältere ArbeitnehmerInnen am Arbeitsmarkt. „Wer die Arbeitszeiten noch weiter ausdehnt, erhöht massiv die gesundheitlichen Belastungen und erschwert gleichzeitig für viele Menschen die Chance auf einen Arbeitsplatz. Der 12-Stunden-Tag ist ein arbeitsmarkt- und gesundheitspolitischer Irrweg“, kritisiert Wimmer.

Der Gewerkschaftsvorsitzende erläutert, dass etwa in der Produktion bereits bisher unter gewissen Voraussetzungen für 24 Wochen zwölf Stunden am Tag gearbeitet werden konnte. „Die bestehenden Reglungen sind nach wie vor ausreichend, denn die Menschen können nicht dauernd Tag und Nacht arbeiten. Die türkis-blaue Retropolitik gegen die ArbeitnehmerInnen wird Leistungsdruck und Arbeitsbelastung noch weiter erhöhen. Und was kommt als nächstes, wird dann die 13. und 14. Stunde für die Wirtschaft das Problem?“, fragt Wimmer. Die PRO-GE fordert ein Umdenken in Richtung kürzerer Arbeitszeiten, vor allem für jene Beschäftigtem mit besonders belastender Arbeit – etwa für Nachtarbeit, Akkordarbeit oder Montagearbeit.

Die Mehrheit des Volkes will es so, doch auch die sind mitgefangen die dies nicht wollten. Hat die Mehrheit immer recht?

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)


Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.