Heute wieder Gott gespielt, Herr Richter?

Urheberrecht Fotograf Recht Bild DSGVO
Für Fotografen und die Nutzer der Werke gelten immer mehr paradoxe Gesetze. | geralt / Pixabay License

Bei einer Tagung zum Thema Urheberrecht & DSGVO durften wir den Rechtsberater der NÖ-Berufsfotografen in Hochform erleben. Sein Vortrag über die trockene Materie Immaterieller Güter wurde mit persönlichen Worten in jedermanns Sprache belebt und zeigte auch unglaubliche Einblicke in den Alltag der Justiz.

Das Urheberrecht ist seit dem endgültigen Inkrafttreten der DSGVO noch um etliche Facetten “reicher” geworden; Noch mehr Fallstricke wurden gelegt, um Fotografen, deren Kunden aber auch die abgebildeten Menschen in noch größere Rechtsunsicherheit zu bringen. 15. März 2019. Aktualisiert, 17. April 2022

Ein Vortrag eines bekannten Rechtsanwaltes brachte einiges Licht ins Dunkel der Gerichtssäle und erweiterte die Brennweite der anwesenden Professionisten; Der Fokus seiner Worte lag auf einer breit gestreuten, praxisorientierten Beleuchtung der derzeitigen Situation.

Fallstricke von A bis Z

Neue und alte Gummi-Paragrafen und schwammig formulierte und praxisferne Vorschriften bezüglich Datenschutz, Recht am eigenen Bild, Panoramafreiheit, Pressefreiheit, uvam. ermöglichen vor allem der Abmahnindustrie noch mehr Zugriff auf etwaige Opfer – auf beiden Seiten der Kamera!

Andererseits: Selbst erfahrene Fotografen können nicht alles wissen, was im Umgang mit Kunden wichtig und richtig ist. Sie kennen ihre Arbeitsgeräte und alle Tricks der Bildgestaltung, aber alles was Recht ist – wer hat schon seinen eigenen Anwalt mit hinter der Kamera?
Da gibt es von “A” wie “AGB” bis “Z” wie “Zahlung einen Haufen an Urheber- und sonstigen rechtlichen Feinheiten, welche in Angeboten und Verträgen richtig formuliert sein sollen. Oft entscheidet ein Wortteil über tausende Euros Honorar, Lizenzgebühr usw.

Wer etwa ein “Werknutzungsrecht” an seinen Bildern vergibt, tritt uU. damit alle Rechte ab, kann theoretisch vom Käufer verklagt werden, sobald man sich ein paar Bilder ins Portfolio der eigenen Fotografen-Website stellt.
Steht aber “Werknutzungsbewilligung” im Zusammenhang mit einem explizit erlaubten Verwendungszweck zB. für die Website xyz.at, dann wäre jede anderweitige Verwendung ein klagbarer Tatbestand.

Auf der anderen Seite der Kamera steht oft ein Mensch in seiner Rolle als Motiv. Auch wenn diese nur eine 1/200 Sekunde dauern mag, bis der Verschluss der Kamera wieder zu ist – die Rechtsfolgen können alle Parteien jahrelang beschäftigen.

Das “Recht am eigenen Bild” hat jede Person und doch wird es so oft gebrochen. Hier helfen dem Fotografen zum einen vielleicht diese T-Shirts; sicherer sind jedoch einfach gehaltene Hinweisschilder, welche den Anwesenden unmissverständlich mitteilen: “Hier wird fotografiert!” … und was mit den Aufnahmen geplant ist.

Die Götter im schwarzem Talar

Der vortragende Rechtsanwalt spricht in unserer Sprache und mit großer Erfahrung auch über Dinge die jenseits der Gesetzbücher stehen – über die Macht der Gerichte, die Willkür mancher Richter.
Recht ist nicht gleich Gerechtigkeit” kennt wohl jeder; Auch das es mitunter egal ist, wie sehr man sich an Gesetze hält – wenn der Richter eine Partei nicht mag, verliert die dennoch.

Wenn sich der ehrenwerte Richter, angesichts des Beklagten etwa an seinen überstrengen Vater, den hinterhältigen Erbschleicher von Bruder oder an den arroganten Studienrat erinnert fühlt – ist der Beklagte schuldig. Basta!
Oder wenn der Herr Richter schon mit den Golfschuhen im Saal hockt, fällt schnell der Hammer, egal zu welchen Gunsten auch immer – Hauptsache das hohe Gericht kann schnell in seinen Nobelhobel Richtung Freizeit düsen.

Diese, für viele unglaublichen Teil der Wahrheit von einem so bekannten Anwalt zu hören, war überraschend. Sicher, der Personenkreis zu diesem Vortrag war limitiert, wir zählten ca. 30 Personen mit gewissen Erfahrungswerten – aber es wurde mal gesagt. Und dies brachte er in gewohnt praxisorientierter Weise mit einem Ausdruck, der Eindruck machte.

Wir wussten schon immer, dass sich die Personen mit ihrer Macht über andere erheben, Gott spielen, da ihre Entscheidungen meist rechtsgültige Konsequenzen haben. Weil es manchmal kein zulässiges Rechtsmittel gibt, muss der nun schuldig Gesprochene tun, zu was er auch immer verurteilt wurde. Und wenn man ihm bis unter die Brücke verfolgt, um die leeren Weinflaschen zu pfänden.

Gefährliche Ratschläge der Internet-Anwälte

Das war mal etwas anderes als die Stilblüten gewisser “Internet-Anwälte” mit starkem Hang zur öffentlichen Zur-Schau-Stellung ihrer Ansichten. Ansichten, die nicht immer den rechtlichen Tatsachen entsprechen, weil die mit allgemein (un)gültigen Sprüchen kommen. Das kann gefährlich werden, weil man deren “Ratschläge” besser nicht auf seine individuelle, komplexe Situation umlegen sollte.

Wir wissen ja, was Richter fähig sind, wie sie die schon erwähnten schwammigen Formulierungen der Gesetzgeber nutzen, um je nach Laune diesen oder dem das Recht zu geben. Wenn diese allmächtigen Leute Gesetze zu Gunsten der einen Partei einfach vom Pult wischen und mit höherrangigen Gesetzen ersetzen, ist das schon kritisch. Denn es zeigt, dass durchaus zwei völlig gleiche Paragrafen gegeneinander ausgespielt werden können – nur weil der eine von der EU stammt, der andere nur auf nationaler Ebene verabschiedet wurde.

Nun entsteht mit der geplanten #Urheberrechtsreform der EU wieder etwas, dass die Rechtssicherheit in den EU-Staaten, erschüttern wird. Weil wieder ein Haufen neuer Vorschriften für noch mehr Komplexität und somit noch mehr Ermessens-Spielraum bei den Göttern hinterm Richtertisch sorgen wird …

PS: Da es eine geschlossene Veranstaltung war, gibt es aus Datenschutz und sonstigen rechtlichen Gründen (ja klar, was sonst?) keine Bilder uo. Namen. Zumindest von uns nicht, denn wir können zuerst fragen und uns auch daran halten.
Was man nicht von jeder Person der staatlichen Gewaltenteilung, des Triumvirats aus Legislative, Judikatur und Exekutive, behaupten kann …