Hitzewelle? – Bleiben sie Cool…

So ein Bad ist voll Cool
So ein Bad ist voll Cool | JonKline / Pixabay

Gewisse Leute haben´s gerne warm, sagt man. So auch der Bearbeiter dieser Meldung vom Gesundheitsministerium: Ich beginne erst ab 30°C so richtig aufzutauen, es darf auch mehr sein…
Doch auch Sonnen-Fans sollten gewisse Dinge beachten, überhaupt wo uns hier ja nicht ganzjährig so eingeheizt wird.

Hier lässt sich´s aushalten...
Hier lässt sich´s aushalten… Skitterphoto / Pixabay

Anlässlich der starken Hitzebelastung, gibt das Gesundheitsministerium Tipps, wie man sich bei Hitze am besten verhält. „Generell gilt es, genug zu trinken, körperliche Anstrengung zu vermeiden und sich nicht zu lange direkter Sonneneinstrahlung auszusetzen. Besondere Vorsicht ist vor allem bei Kleinkindern geboten, aber auch ältere Menschen sollten bei großer Hitze Schattenplätze aufsuchen„, erklärt Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser.

Bei großer Hitze sollte keinesfalls Sport betrieben werden. Es empfiehlt sich, Räume ganz früh und in der Nacht zu lüften und tagsüber abzudunkeln. Zur Mittagszeit sollte man, wenn möglich, einen kühlen oder schattigen Platz aufsuchen. Leichte, luftdurchlässige und den Körper bedeckende Kleidung beugt Hitzestaus und Sonnenbränden vor.

Getrunken werden sollte bei großer Hitze am besten Leitungswasser oder Mineralwasser und zwar mindestens 1,5 bis 3 Liter täglich. Auch geeignet sind Früchte- oder Kräutertees ohne Zucker sowie stark mit Wasser verdünnte Fruchtsäfte.

Wo Trinkwasser drauf steht ist Durstlöscher drin!
Wo Trinkwasser drauf steht ist Durstlöscher drin! | Pezibear / Pixabay

Getrunken werden sollte schon vor dem Durst, besonders Babys und Kleinkinder sowie ältere Menschen gilt es, ans Trinken zu erinnern bzw. oft zum Trinken zu animieren. Alkoholische Getränke und süße Getränke sind keine Durstlöscher. Zu kalte Getränke oder zu schnelles Trinken können zu Magenkrämpfen führen.

Beim Essen sollte man darauf achten, keine großen Portionen zu sich zu nehmen, dafür öfters kleine Portionen zu essen. Wenig fette Speisen und wenig Fleisch sollten konsumiert werden, dafür viel Früchte und Gemüse, Suppen und Salate.

Was tun bei Hitzestau und Hitzeschlag?

Ein Hitzestau kann bei großer Hitze im Zusammenhang mit körperlicher Anstrengung oder dem Tragen von zu enger und zu warmer Kleidung auftreten. Davon ausgelöstes starkes Schwitzen führt zu Mineralstoff-und Flüssigkeitsverlust. Anzeichen sind eine erhöhte Körpertemperatur (bis zu 41 GradC), Kreislaufstörungen, Kopfschmerzen Muskelkrämpfe, Schwäche, Müdigkeit, Benommenheit, Schwindel, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall.

Bei Verdacht auf einen Hitzestau gilt es, sofort Mineralwasser oder ein mineralhältiges Sportgetränk zu trinken, aus der Sonne zu gehen, kühl zu duschen oder den Körper mit feuchten Tüchern abzukühlen. Wenn es nicht besser wird, muss die Rettung (Notruf 144) gerufen werden, denn: auf den Hitzestau kann schlimmstenfalls ein Hitzschlag folgen.

Ein Hitzschlag ist eine sehr bedrohliche Situation, die vor allem bei älteren und geschwächten Personen zum Tod führen kann. Anzeichen eines Hitzeschlags sind Kreislaufkollaps, Verwirrtheit, Bewusstseinstrübung, Teilnahmslosigkeit und Bewusstlosigkeit.

Bei Verdacht auf einen Hitzschlag gilt es, den/die Betroffene sofort in einen kühlen Raum oder in den Schatten zu bringen, kalte, feuchte Tücher auf Kopf und Körper des/der Betroffenen zu legen, die Person bei Bewusstlosigkeit in die stabile Seitenlage zu bringen und die Rettung zu rufen.

Weitere Tipps – auch in Gebärdensprache – finden Sie auf der Homepage des BMG, unter www.bmg.gv.at .


Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.