Das Urteil überrascht uns nicht.
Es war abzusehen.
Erinnern wir uns zurück: Ein Bub aus Berndorf an der Triesting und eine Person, die ihm zu Hilfe kam, wurden von einem frei laufenden Hund, ohne Maulkorb gebissen. Der Bub schwer verletzt.
Vor Gericht sagt der Ex Besitzer des Hundes: “Das Kind und die dem Kind halfen haben sich nicht richtig verhalten”!
Nun gab es ein Urteil für den Ex Hundebesitzer: 4 Monate bedingt. Vielleicht hat auch eine Versicherung für den Buben bezahlt? Kommt allerdings nicht heraus. Das Gericht hat den Buben kein Schmerzensgeld zugesprochen und auch nicht der Zeugin und Helferin die ebenfalls verletzt wurde.
Das geht zumindest aus keinem Bericht hervor.