Löger: Jahressteuergesetz 2018 vom Parlament verabschiedet

Unser neuer Finanzminister heißt Hartmut Löger | Foto: Carina KARLOVITS / © u. zvg. 2017 Österreichische Präsidentschaftskanzlei
Unser neuer Finanzminister heißt Hartmut Löger | Foto: Carina KARLOVITS / © u. zvg. 2017 Österreichische Präsidentschaftskanzlei

Vereinfachungen im Steuerrecht, verstärkter Kampf gegen Steuervermeidung und Abschaffung diverser Gebühren im Nationalrat beschlossen.

Um die Zahl der Novellierungen des Steuerrechts zu reduzieren und damit mehr Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen, wurde die Jahressteuergesetzgebung initiiert. Das Jahressteuergesetz 2018, das am Mittwoch im Nationalrat verabschiedet wurde, beinhaltet unter anderem Vereinfachungen des Steuerrechts, die Abschaffung diverser Gebühren und Maßnahmen im Kampf gegen Steuervermeidung.

Vereinfachung des Steuerrechts und mehr Rechtssicherheit

„Mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes beginnen wir, Jahr für Jahr an Schrauben zu drehen, um das Steuerrecht nachvollziehbarer zu machen und damit die Rechtssicherheit zu erhöhen.
Gleichzeitig wollen wir die Services der Finanzverwaltung verbessern. Das Hauptstück wird mit der Steuerentlastungsreform folgen, wo wir neben der Entlastung grundlegende Veränderungen im Rechtsrahmen vornehmen werden“, betont Finanzminister Hartwig Löger nach dem Beschluss im Nationalrat am Mittwoch.

„Das österreichische Steuerrecht ist mit über 160 Novellierungen in den letzten 30 Jahren höchst komplex geworden.
Die Anwendbarkeit stellt sowohl die Finanzverwaltung als auch Steuerberater, vor allem aber Steuerpflichtige vor immer größer werdende Herausforderungen.
Das wollen wir ändern und haben im Jahressteuergesetz 2018 erste Schritte gesetzt“, so Löger.

Start-Ups und Unternehmen, die eine kostenpflichtige App betreiben, müssen, anders als bisher, die Umsatzsteuer für ihre Umsätze im EU-Ausland bis 10.000 Euro künftig nur mehr in Österreich entrichten.
Aufwändige Bürokratie im Ausland bleibt ihnen so erspart und schafft mehr Zeit fürs Wesentliche.

Mehr Klarheit bringt das Paket für Grundeigentümer, die ihren Grund und Boden für Infrastrukturprojekte zur Verfügung stellen.
Eine Abzugssteuer in der Höhe von 10 Prozent löst die komplexe Vorgängerregelung ab und erspart den Betroffenen komplizierte Berechnungen und Steuerberaterkosten.

Die getrennten Anträge zur Befreiung der motorbezogenen Versicherungssteuer und der kostenlosen Vignette für Menschen mit Behinderung werden künftig zusammengeführt und dazu automationsunterstützt aufgesetzt.

Eine umfassende Änderung der Bundesabgabenordnung (BAO) bringt vor allem mehr Rechtssicherheit für Unternehmen:

Künftig wird es das so genannte Advanced Ruling, also eine verbindliche Rechtsauskunft, auch in den Bereichen „internationales Steuerrecht“ und „Umsatzsteuer“ geben.
Bisher konnte man hier lediglich eine Auskunft im Rahmen von „Treu und Glauben“ verlangen, die geringere Rechtssicherheit bot.

Mit dem Jahressteuergesetz wurde eine begleitende Kontrolle, das so genannte „Horizontal Monitoring“ eingeführt.
Horizontal Monitoring soll in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen bei Unternehmen als Alternative zur klassischen Außenprüfung durch Abgabenbehörden möglich sein.
Der laufende Dialog mit der Finanzverwaltung führt zu einer erhöhten Planungs- und Rechtssicherheit, weil die zeitnahe Kontrolle auch die rechtzeitige und rechtsrichtige Erhebung der Abgaben und Steuern sichert.

Kampf gegen Steuervermeidung in Österreich

Bereits 2014 führte Österreich ein Verbot ein, nachdem Ausgaben für im Ausland niedrig besteuerte Zinsen und Lizenzen in Österreich nicht mehr gewinnmindernd geltend gemacht werden konnten. „Mit dem so genannten Abzugsverbot war Österreich Vorreiter in Europa“, so Löger. „Deutschland beispielsweise führte diese Regelung im Kampf gegen Steuervermeidung nach österreichischem Vorbild erst 2017 ein“, sagt Löger. Das Abzugsverbot wurde mit der Jahressteuergesetzgebung 2018 nachgeschärft, sodass wirklich alle international gängigen Niederbesteuerungsmodelle abgedeckt sind.

Auch die Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Vermeidung von internationalen Steuervermeidungspraktiken wurde am Mittwoch beschlossen.
Dabei geht es insbesondere um von Tochtergesellschaften im Ausland generierte und niedrig besteuerte Gewinne.
Diese wurden bisher erst bei der Ausschüttung an die inländische Muttergesellschaft der österreichischen Körperschaftsteuer unterzogen.
Nunmehr werden diese im Ausland niedrig besteuerten Gewinne unabhängig von einer Ausschüttung an die inländische Muttergesellschaft in Österreich steuerlich berücksichtigt. Das wird Österreich ein höheres Steueraufkommen bringen.

Abschaffung von Gebühren

Nach der Abschaffung der Gebühr für Wohnungsmietverträge wurde im Zuge des Jahressteuergesetzes 2018 nun auch die Gebühr für die Bürgschaftserklärungen in Zusammenhang mit Mietverträgen abgeschafft.
„Von dieser Maßnahme profitieren besonders junge Menschen, die sich in Ausbildung befinden.
Oft müssen sie nämlich beim Umzug in eine Wohnung Bürgschaften der Eltern bei der Vermieterin oder beim Vermieter hinterlegen. Wir streichen auch Bagatellsteuern, deren Aufgabenaufkommen in keinem Verhältnis zu den Kosten der Einhebung steht“, stellt Löger klar.

Ergänzend zur Modernisierung der Verrechnung von „Zurverfügungstellen von Grund und Boden“ von Grundeigentümern für Infrastrukturprojekt wurden auch die zugrundeliegenden Bestands- und Dienstbarkeitsverträge von den Rechtsgeschäftsgebühren befreit.

„Wir freuen uns über die Beschlussfassung der Maßnahmen im Parlament, da wir hier gemeinsam einen wichtigen Schritt in Richtung Entlastung, Vereinfachung und Bürokratieabbau gesetzt haben“, betont Finanzminister Hartwig Löger abschließend.