Nach Sturz über Mauer auf Straße verstorben

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Am 15.06.2018, gegen 04:32 Uhr, wurde ein 60 – jähriger Einheimischer von einer vorbeifahrenden Zeitungslieferantin leblos auf einer Gemeindestraße im Ortsgebiet von Bad Gastein aufgefunden.
Nach den durchgeführten Ersten – Hilfe Maßnahmen durch das Rote Kreuz Gastein, konnte durch den Sprengelarzt der Gemeinde BadGastein nur mehr der Tod des Einheimischen festgestellt werden.
Die vor Ort durchgeführten Erhebungen durch die Polizeiinspektion Bad Gastein ergaben, dass der Einheimische auf dem Weg nach Hause über ein 90cm hohes Geländer und in weiterer Folge über eine ca. 4,30m hohe Mauer auf die Gemeindestraße stürzte.
Da zum Zeitpunkt der Auffindung ein Fremdverschulden nicht zur Gänze ausgeschlossen werden konnte, wurde die diensthabende Journalstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Salzburg über den
vorliegend Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Diese ordnete die Obduktion des Verstorbenen an.
Die Obduktion des Leichnams wurde am 15.06.2018, nachmittags, im Institut der Gerichtsmedizin Salzburg durchgeführt. Bei der durchgeführten Obduktion konnte kein Fremdverschulden festgestellt werden.
Der Leichnam wurde anschließend von der Staatsanwaltschaft Salzburg zur Beerdigung freigegeben.

Quelle
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