Neustart in der Medienpolitik?

Regierungsprogramm und Medien
Joker Kurz trumpft auf: Er hat alle Monopol(y) Ministerkarten - auch im Spiel der Medien ... | © Pati

Kurz behält alle natürlich Monopol(y) Ministerien. Doch wer bestimmt ab nun das Spielfeld für die 4. Kraft im Staate – die Medien?
Manche Oppositionelle befürchten, dass rotstichige Leitmedien nun grüner werden; Andererseits zeigen sich die Herausgeber mit den Worthülsen im Regierungsprogramm größtenteils zufrieden.

Regierungsherolde bestimmen weiterhin

Das 326-seitige Programm (Download (45 MB)) behandelt die Medien auf grade mal 3 Seiten (!). Jene bestehen hauptsächlich aus salbungsvollen Wortspenden, wie sie von der Kanzler-Kanzel des Hl. Basti 1.0 heruntergebetet wurden. Oder eher von schwarzen Hohepriestern der Macht, an deren Fäden der Ersatzmessias hängt.

Sebastian Kurz siedelt die Medienagenden im Kanzleramt an – was ändert das? Nichts!
Denn weiterhin lenken die Eigentümer der Regierungsherolde das Denken der Menschen. Daher sind diese Kopiermaschinen des Bundes, Landes und türkis-schwarzer Kommunen weiterhin die alleinigen Empfänger der Presseförderung und Nutznießer politischer Inserate.

Presseförderung immer noch 15 Jahre hinter der Zeit

Ergo bleibt auch die Presseförderung wieder auf Basis von 2004 und deren inzwischen 10 Jahre veralteten Novelle. Somit bleiben auch für die nächsten Beobachtungszeiträume die Kriterien gleich: Online-Medien werden kategorisch ausgeschlossen!

Ok, wirklich unabhängige Medien sind eh nicht heiß drauf, vom Presserat wegen jeder Kleinigkeit abgemahnt zu werden – was aber scheinbar Voraussetzung für Förderungen ist?

Onlinemedien – die Stimme des Volkes

Die Arbeit freier Medien ist aber viel wert, sie sind schneller und haben keine Maulkorb- uo. Leinenpflicht zu beachten. Dabei sind wir ohne Rückendeckung von Lobbyisten, Großspendern oder schützenden Verbänden unterwegs. So wie die Volksmusik Musik aus dem Volk sein sollte, so sind viele Blogger, freie Autoren und Online-Journalisten die Stimme des Volkes.

Jene Stimme muss nicht immer die Regeln von Grammatik, Rechtschreibung oder gar dem Knigge befolgen, sondern die Sprache aus dem Volk beherrschen.

PS: Onlinemedien holzen übrigens auch keine Bäume ab, dafür verbraten wir aber angeblich so viel Strom für die Serverfarmen. Klar, jeder Blogger braucht sein eigenes Kraftwerk. Also wo bleibt nun unsere Förderung?

Was sich aber ab heuer ändern könnte,
ist der politische Drift einiger Medien.

Neustart oder Umfärbung der Medienpolitik?

FPÖ: Der ÖVP geht es nur um Machterhalt und Kontrolle

Dies befürchten zumindest Vertreter der ehem. Regierungspartei FPÖ (die ja so perfekte Arbeit leisteten und Österreich nie blamiert haben, gell).
Man könne meinen, das ORF Logo wird bald grün, so regen sich die Blauen auf.

Der freiheitliche Mediensprecher und Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker, MA.:
Die ÖVP mutiert nun zum Steigbügelhalter der Grünen, welche zweifellos die bereits sehr linke Grunddoktrin der Berichterstattung des ORF für ihre Zwecke nutzen wird.

VÖZ: Wichtige Impulse und Ziele – aber zu wenig Tempo bei Umsetzung

Der VÖZ ( Verband Österreichischer Zeitungen) begrüßt die medienpolitischen Zielsetzungen im neuen Regierungsprogramm.
Kritisiert wird nur das fehlende Tempo, um die politischen Bekenntnisse auch umzusetzen.

VÖZ-Präsident Markus Mair in einer ersten Reaktion zum neuen Regierungsprogramm:
Positiv ist das klare Bekenntnis zum österreichischen Medienstandort samt Neuverortung des dualen Systems und die Zielsetzung, die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Medienunternehmen im Verhältnis zu den großen Onlineplattformen mit entsprechenden Maßnahmen zu stärken. Das Festhalten an der digitalen Konzernsteuer und der Einführung einer Digitalisierungsförderung sind in diesem Zusammenhang hervorzuheben.

VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger:
Erfreulich ist auch die beabsichtigte Stärkung und Absicherung der Ausbildung für Journalistinnen und Journalisten, denn hier gab es in der Vergangenheit immer wieder klare politische Bekenntnisse, allerdings erfolgte die Umsetzung nicht. Hier wünschen wir uns deutlich mehr Tempo. Ähnliches gilt für die Umsetzung des Leistungsschutzrechts im Zuge der Urheberrechtsreform, um verlegerische Inhalte vor gewerblich-kommerzieller Ausbeutung zu schützen. Einige Punkte im neuen Regierungsprogramm bedürfen einer vertiefenden Erörterung, der VÖZ wird sich hierbei jedenfalls einbringen“.


Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.