ÖHV begrüßt Bestellung Kochers als Arbeitsminister

Foto: zib

Rettung von Arbeitsplätzen in stark von Corona getroffenen Branchen und Regionen muss höchste Priorität haben.
Na dann hoffen wir, dass Kocher die Arbeitsplätze von Hotel und Gastronomie retten kann.

„Die Bestellung eines renommierten Ökonomen wie Dr. Martin Kocher als Arbeitsminister gibt Betrieben und Mitarbeitern in den Branchen und Regionen Hoffnung, die Corona so fest im Griff hat“, hält Dr. Markus Gratzer, Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung, zur Ankündigung von Bundeskanzler Kurz fest, dem IHS- und Fiskalratschef die Arbeitsagenden in der Bundesregierung zu übertragen: „Die Prioritäten liegen auf der Hand. Gehen wir sie gemeinsam an. Der Austausch zwischen Politik und Wirtschaft war noch nie so wichtig“, verweist Gratzer darauf, dass die Pandemie in manchen regionalen und Branchenclustern wie den Skigebieten, den Thermenregionen und dem Städte- und Kongresstourismus massive mittelfristige Schäden nach sich zieht: „Da werden wir um ambitionierte mittelfristige arbeitsmarktpolitische Programme nicht herumkommen“, ist der Branchenkenner überzeugt.

Junge ÖVP: Gratulation an Martin Kocher und Susanne Raab zu neuen Aufgaben.

„Mit Martin Kocher wird ein renommierter Experte Arbeitsminister. Die aktuelle Corona-Pandemie stellt speziell auch junge Menschen vor enorme Herausforderungen am Arbeitsmarkt. Wir freuen uns hier auf die Zusammenarbeit mit dem neuen Arbeitsminister und wünschen ihm für die neue Aufgabe alles Gute!“, so Claudia Plakolm, designierte Bundesobfrau der Jungen ÖVP.

„Bei Susanne Raab sind die Jugendagenden in hervorragenden Händen. Im letzten Jahr konnten bereits wichtige Schritte wie die Senkung des Wahlalters bei Betriebsratswahlen oder die Erhöhung der Zuverdienstgrenze umgesetzt werden. Wir freuen uns, hier mit der neuen Jugendministerin weiter eng zusammenzuarbeiten“, so Plakolm. „Im Namen der Jungen ÖVP möchte ich mich bei Christine Aschbacher für ihren Einsatz und ihre Arbeit im letzten Jahr bedanken. Wir wünschen ihr weiterhin alles Gute!“

 

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)