Polizei kann zukünftig Arbeitsplätze überprüfen und in private Haushalte eintreten

Polizei
pixabay und zib

Gesetzesentwurf wird gerade bearbeitet.

Allmacht der Polizei:

Polizei soll künftig in Büros kontrollieren dürfen.

Polizei soll Betriebsstätten, Arbeitsorte, Verkehrsmittel und ”bestimmte Orte” zur Kontrolle von Corona-Auflagen betreten dürfen.

Wien. Neben den Bezirksverwaltungsbehörden soll künftig auch ausdrücklich die Polizei die Einhaltung von Corona-Auflagen vor Ort kontrollieren dürfen – und zwar in Betriebsstätten, Arbeitsorten, Verkehrsmitteln und bestimmten Orten. Das geht aus der APA vorliegenden Gesetzesanträgen von ÖVP und Grünen hervor, die am Dienstag im Gesundheitsausschuss behandelt werden. Ebenfalls auf den Weg gebracht wird dort die Möglichkeit, dass auch Sanitäter Corona-Impfungen durchführen dürfen.

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