Teilbedingte Haftstrafe für Bombendroher Kino Wr. Neustadt

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Nach einer Bombendrohung gegen ein Wiener Neustädter Kinocenter ist ein 42-Jähriger am Dienstag vor Gericht gestanden.
Der Angeklagte wurde nicht rechtskräftig zu 18 Monaten Haft verurteilt, davon 15 Monate bedingt.

3 Monate unbedingt!

Der 42-Jährige wurde im Sinn der Anklage schuldig gesprochen, rund 700 Besucher und Mitarbeiter des Kinocenters durch eine Drohung in Furcht und Unruhe versetzt zu haben, indem er telefonisch via Polizei-Notruf ankündigte, am 4. März um 20.45 Uhr werde eine Bombe beim Kinocenter Cineplexx zur Explosion gebracht werden.
Das Kinocenter war daraufhin evakuiert worden, bei einer Durchsuchung des Gebäudes mit Spürhunden waren laut Polizei aber keine bedenklichen Gegenstände gefunden worden.

Bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren Haft wirkten sich die Begehung der Tat während einer offenen Probezeit sowie die einschlägige Vorstrafe erschwerend aus. Mildernd war das Geständnis. Zusätzlich zur Haftstrafe wurde Bewährungshilfe angeordnet, außerdem wurde dem 42-Jährigen die Weisung erteilt, eine Alkoholentzugstherapie zu machen. Von einem von der Staatsanwaltschaft beantragten Widerruf der bedingten Strafnachsicht wurde abgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft Berufung wegen der Höhe der Strafe anmeldete.

Hier der ganze Artikel: Der Mann ist schon mehrmals vorbestraft.