TÜV AUSTRIA zur Winterreifenpflicht

Winterreifenpflicht seit 1. November in Kraft
Zusatztipp von Zeit im Blick: Ein freundliches Lächeln kann auch im Straßenverkehr für eine gute Fahrt sorgen. | © Fotolia, Ruslan

Nun wird es ernst, nach dem milden Herbstbeginn fallen die Grade über Nacht auf winterliches Niveau, TÜV AUSTRIA gibt Infos zur Gesetzeslage und Winterreifen-Tipps.

Die milden Temperaturen zeigten sich von der Winterausrüstungspflicht unbeeindruckt, leider auch so manche Autofahrer, die dachten: „Heuer brauch ich keine Winterreifen, bleibt eh so mild …
Ja, zB. hatten wir in Berndorf (NÖ) am Mittag des 14.11.2018 noch 15°C und Sonnenschein – und diese Nacht, vom 15 auf 16.11 fast minus – 5°C.

Winterreifenpflicht seit 1. November in Kraft

Für Fahrzeuge bis 3.500kg höchstzulässigem Gesamtgewicht gilt sie im Zeitraum von 01. November bis 15. April und bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen. Das bedeutet im Detail: vom 01. November bis 15. April dürfen an Kraftfahrzeugen bis 3.500kg höchstzulässigem Gesamtgewicht bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen an allen vier Rädern nur Reifen montiert sein, welche zur Verwendung als Winterreifen („M + S“ oder „M.S.“ bzw. „M & S“ – Aufschrift) bestimmt sind.

Winterliche Verhältnisse bedeutet hierbei: Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist.

Alternativ zu Winterreifen ist es auch zulässig, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern zu verwenden – jedoch auch nur dann, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und die Fahrbahn dadurch nicht beschädigt wird.

Achtung bei der Reifenwahl: eine Kennzeichnung von Winterreifen ausschließlich mit einem Schneeflocken- bzw. Schneekristall-Symbol ist in Österreich NICHT als Winterreifen-Kennzeichnung anerkannt. Die erforderliche Mindestprofiltiefe für einen Winterreifen beträgt bei Radialreifen 4 mm und bei Diagonalreifen 5 mm.

Kraftfahrzeuge über 3.500kg höchstzulässiges Gesamtgewicht und Omnibusse (bei diesen gilt der Zeitraum 1. November bis 15. März als verpflichtend) dürfen während des Zeitraumes von 1. November bis 15. April nur dann betrieben werden, wenn zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen angebracht sind (ausgenommen sind Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Heeresfahrzeuge und Feuerwehrfahrzeuge, bei denen bauartbedingt oder wegen ihres überwiegenden Verwendungszwecks die Anbringung von Winterreifen nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist).

Für Winterreifen von Kraftfahrzeugen und Anhängern über 3.500kg höchst zulässigem Gesamtgewicht gilt eine Mindestprofiltiefe von 5 mm bei Radialreifen und 6 mm bei Reifen in Diagonalbauweise.

Die Winterreifenwechsel-Tipps der TÜV AUSTRIA Experten:

  • Die Radmuttern immer mit dem laut Fahrzeughersteller für die jeweilige Felgenart (Alu oder Stahl) vorgeschriebenen Anzugsmoment befestigen
  • Probefahrt nach dem Räderwechsel durchführen und unbedingt Radmuttern nachkontrollieren und nachziehen
  • Richtigen Reifendruck laut Herstellerangabe unbedingt beachten und laufend nachkontrollieren
  • Achten Sie auf einen geeigneten Lagerplatz für die demontierten Reifen (kühl, trocken, dunkel) und der Luftdruck um 0,5 bar erhöht
  • Vom Fachhändler auch das Alter des Reifens überprüfen lassen bzw. mittels den auf der Reifenflanke angegebenen Codes selbst feststellen. Der Reifen verliert mit dem Altern an guten Eigenschaften.
    Als Empfehlung gilt, dass ein Reifen nicht länger als circa 7 Jahre (Saisonen) gefahren werden sollte, bis er ausgetauscht wird
  • neue Reifen sollen auf den ersten 200-300 Kilometern eingefahren werden, damit sie ihren vollen Grip entwickeln können

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