Müssen Unternehmer in Zukunft Kunden anzeigen?
Neues Epidemiegesetz sorgt für noch mehr Wirbel.
„So geht das nicht, das kann man so nicht machen“, kritisiert der FW BO, WKO-Vizepräsident Matthias Krenn, die Vorgehensweise der Bundesregierung, ein Gesetz, das derart massive Einschränkungen zur Folge hat, über die Feiertage in eine viel zu kurze Begutachtungsphase zu schicken.
Die Zeit ist selbst für Experten viel zu kurz, die Materie auf ihre verfassungsrechtliche Kompatibilität und gesundheitspolitische Sinnhaftigkeit zu überprüfen.
Krenn befürchtet zudem neue Bürden für die Unternehmer, auf die die Exekution der geplanten Einschränkungen abgewälzt werden könnte, wie das die Bundesregierung in der Vergangenheit ja bereits versucht hat.
Die Unternehmer würden nicht zur Verfügung stehen, die Einhaltung der geplanten Freiheitseinschränkungen in ihren Geschäften zu überprüfen, umzusetzen und vielleicht noch ihre Kunden anzuzeigen. „Wir sind Arbeitgeber, wir sollen Umsätze machen, Steuern zahlen und unsere Unternehmen durch diese Krise manövrieren. Wir sind nicht dazu da, unsere Kunden beim Staat zu vernadern“, stellt Krenn klar.
Die Freiheitliche Wirtschaft fordert eine Verlängerung der Begutachtungsphase bis 15.1. und ein Experten-Hearing im Parlament anstatt das vorgesehene Drüberfahren einer schwarz-grünen Mehrheit. Krenn erinnert, dass manche Schnellschüsse der Bundesregierung dann später vom Verfassungsgericht aufgehoben werden mussten! Dieser Umstand unterstütze die Forderung nach einer eingehenden Prüfung vor dem Beschluss. „Das Parlament ist die Legislative und wird von der Regierung übergangen. Das ist der Bruch der demokratischen Gewaltenteilung und so nicht hinnehmbar“, stellt Krenn abschließend fest und fordert eine Rückkehr zu einer echten Standortpartnerschaft, Demokratie und Parlamentarismus, so Krenn abschließend!
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