Das darf alles nicht mehr wahr sein, jetzt wird schon vor dem dritten Lockdown gewarnt!
Im heimischen Handel drohen rund 6000 Pleiten
Dunkelziffern sind weit höher.
Der Lockdown ist zurück und mit ihm eine Debatte aus dem Frühjahr: Sind Supermärkte dazu verpflichtet, für diese Zeit ihr Angebot einzuschränken und nur das „typische Warensortiment“ anzubieten? Rechtlich ist das umstritten und könnte noch für lange Verfahren sorgen. Auch andere Bestimmungen, wer derzeit offen halten kann und wer nicht, scheinen fragwürdig.
Bis jetzt wissen die Politiker noch nicht einmal, ob wir im Dezember öffnen können, sprich den Lockdown beenden, bis zum nächsten, weil die Politiker ohne Plan sind.
Waffengeschäfte dürfen im Lockdown offen halten! Spitzfindige Begründung.
Um Spielzeug und NON Food wird in anderen Läden immer heftiger hinter dem Vorhang gestritten.
Mit dem Argument der “Systemrelevanz” dürfen Waffengeschäfte auch in den nächsten drei Wochen offen halten.
“Jetzt ist wieder Lockdown”, sagte Bundespräsident Alexander Van der Bellen am Montag in einer Videoansprache auf Facebook. Und wie die Regierung es ankündigte muss jetzt auch der Handel wieder seine Pforten schließen. Der ganze Handel? Nein, denn Geschäfte, die lebensnotwendige Bedürfnisse abdecken, dürfen offen halten. Dazu gehören der Lebensmittelhandel, Apotheken, Trafiken, Tankstellen, Drogeriemärkte und zur großen Überraschung offenbar auch Waffengeschäfte.
Werden Spielzeug und Co. aus Supermärkten verbannt?
Nachdem der Handel nun auch im zweiten Lockdown schließen musste, ist wie im Frühjahr ein Streit um das Sortiment in Supermärkten entbrannt.
Strafen bis zu 3.600 Euro
Vom Gesundheitsministerium wurde angekündigt, dass dies auch kontrolliert wird. Sollten Supermärkte gegen die Auflagen verstoßen, können Geldstrafen von bis zu 3.600 Euro verhängt werden.
Lockdown-Sortiment: Streit im Handel dauert an
Politiker fordern Sondersteuer auf Amazon-Verkäufe