“Der will ja nur Spielen”- Gesetzesverschärfung für Hundehalter fix

Gesetzeslücke bei Hundhaltung
Gesetzeslücke bei Hundhaltung: Gassi-Geher brauchen keine Befähigung zum Führen solcher Bestien ... skeeze / Pixabay

Wenn was passiert, bricht allerorts das Geschrei los, doch nach ein paar Tagen vermeintlicher Ruhe vergisst man es und macht weiter wie bisher?
Nein, ein Stadtchef aus NÖ reagierte sofort auf eine Hundeattacke mit schrecklichen Folgen – doch wie schaut diese Reaktion aus und wird die Maßnahme auch weitergehen?

⚠️ UPDATE

Die Gesetze für Hundehalter, werden stark verschärft, so etwas darf nie wieder geschehen, wie in Berndorf und in Wien. Sind sich Experten einig, denn: “Jeder Hundebiss ist einer zuviel

Hier mehr dazu

Österreich trauert dieser Tage um Waris aus Wien, der kleine Bub welcher infolge einer Attacke durch einen irren Rottweiler nicht mal 2 Jahre alt werden durfte. Jeder nahm Anteil am vergeblichen Überlebenskampf und dem Schmerz der Angehörigen.
Jene Familie hat nun die Kraft zum weiterleben verloren

Ein Monat zuvor: 9-jähriger Berndorfer schwer verletzt

Doch während der großen Berichterstattung zu diesem Fall erinnern uns regionale Medien an einen nicht weniger schrecklichen Vorfall in der Niederösterreichischen Stadtgemeinde Berndorf. Hier passierte einen Monat zuvor, am 11.08.2018 auch eine Tragödie mit schwerwiegenden Folgen.

Ein freilaufender Rottweiler fiel einen 9-jährigen Jungen an und verletzte ihn schwer. Nur das eingreifen zweier Passanten (eine Dame wurde dabei auch verletzt) und der schnelle Einsatz der Rettung verhinderten das Allerschlimmste.
Wobei: Es ist noch nicht sicher ob der Bub nicht vielleicht sein ganzes Leben mit einer Bein-Prothese leben muss?
Noch ist die Sache nicht ausgestanden, die immense Kraft dieses Hundegebisses hat den Knochen schwer beschädigt“, erzählt uns ein Informant.

Stadt engagiert Security-Dienst

Berndorfs Bürgermeister Hermann Kozlik reagierte sofort auf den Vorfall und die zahlreichen Anrufe, bzw. Mails der Bürger und engagierte einen Sicherheits-Dienst.

Dabei stellt sich die Frage ob diese Maßnahme nicht zahnlos ist und es bei Verwarnungen bleibt? Denn wie sich eigentlich alle von uns befragten einig sind, “müssen diese verantwortungslosen Hundehalter mit sehr hohen Strafen und schließlich Abnahme des Tieres bestraft werden“. Bloß Verwarnen ist zu wenig.

Wir fragten uns und Bgm. Kozlik, ob diese Security aus professionellen Leuten besteht und nicht bloß aus ein paar engagierten Bürgern. Denn hier könnte sich schnell ein Gewissenskonflikt zwischen Hundehaltern und Security anbahnen – wenn der Sicherheitsmann zB. einen guten Freund abmahnen müsste. Da käme schnell der vielfach zitierte Satz “Der tut ja eh nix …” rüber – bis es zu spät ist …

Bgm. Kozlik: “Nein, das sind eigens dazu befähigte Profis einer externen Firma – die sind geschult und werden gegen jeden Verstoß konsequent vorgehen!“. Der Bürgermeister ist sich auch sicher, dass das Projekt auch nach der Evaluierungsphase (bis Ende Oktober) weitergeführt wird. Immerhin sind ca. 70 % der Bevölkerung voll dafür.

Er denkt auch viel an das junge Opfer der Attacke in seiner Stadt und weiß um den Zustand des Buben. Er wünscht ihm natürlich das alles wieder gut wird, ist in Gedanken bei ihm und der Familie.

Gassi-Geher von Bestimmungen ausgenommen – Lücken im Gesetz?

Wir schauten uns das Nö-Hundehalter-Gesetz ein wenig näher an und nach einigen Minuten fallen einem schon einige seltsame Passagen auf:

  1. Es geht vielfach um die im § 2 NÖ-HHG erwähnten “Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential”,  und hier ist immer wieder von einer 6-monatigen Meldefrist die Rede. Dh. Hundehalter haben unter bestimmten Umständen ein halbes Jahr Zeit um die dafür erforderliche Berechtigung (“Nachweis der erforderlichen Sachkunde zur Haltung dieses Hundes”) vorzuweisen. (Bei jungen Hunden gar ein Jahr)
    Dabei reichen einem sog. “Listenhund” 6 Sekunden um das Leben unschuldiger zu beenden …
  2. Natürlich gibt es im § 6 NÖ-HHG viele Gründe mit denen die (Stadt-)Gemeinde das Halten verbieten kann.
    Etwa wenn der Halter wiederholte Bestrafung wegen Verwaltungsübertretungen, die unter Alkohol- oder Suchtmitteleinfluss begangen wurden, ausgefasst hat.
    Doch eine Promille-Grenze sucht man vergeblich. Aber den Alkohol-Test für Hundehalter will Beate Hartinger-Klein nun für alle Bundesländer fixieren und auch strengere Regeln einführen.
    Das könnte endlich dazu führen, dass den Alk- und Drogensüchtigen die Hunde abgenommen werden.
  3. Sicher fällt auf: Es wird immer nur vom “Hundehalter” geredet, der sich an die Auflagen halten muss.
    Doch Leute, welche bloß mit so einen vierbeinigen Killer spazieren gehen, brauchen keinen Sachkunde – Nachweis!
    In den dazu gehörenden FAQ (Nr. 8) des Landes NÖ  wird diese Lücke deutlich.

Leute mit etwas mehr juristischen Verstand und oder Menschen mit Erfahrung (Hundetrainer, Tierärzte, usw.) würden sicher noch mehr Lücken in diesen Gesetzen finden. Und wer weiß, welcher Unsinn sich in den 8 anderen Versionen befindet?

Wie auch immer, wir wünschen dem Berndorfer Buben auch alles Gute, eine hoffentlich vollständige Genesung und seiner Familie viel Kraft. Danke auch an die Erstretter und die Einsatzkräfte.
Ebenso hoffen wir, dass die Eltern von Waris weiter ihre engagierten Aufrufe zur Verschärfung der Gesetze posten.