FPÖ-Stefan: „Vorwürfe der Opposition gegen Innenminister Kickl arten in ein operettenartiges Schauspiel aus“
„Das Urteil des Oberlandesgerichtes, welches Hausdurchsuchungen im Umfeld des BVT als nicht rechtmäßig erklärte, muss ja für die Damen und Herren der Opposition in Wirklichkeit eine Schlappe sein, denn dieses Urteil betrifft weder das Innenministerium noch den Innenminister Herbert Kickl. Jedem Schulkind, nach den ersten Stunden in politischer Bildung, ist das leicht verständlich“, erinnerte der freiheitliche Justizsprecher NAbg. Mag. Harald Stefan an das Prinzip der Gewaltenteilung.
Wenn die Opposition den Innenminister damit belasten wolle, verstehe sie entweder die Zuständigkeiten nicht oder unterstelle der Staatsanwaltschaft und dem bewilligenden Richter, unter Druck Hausdurchsuchungen durchzuführen.
“Die Opposition sollte einmal kritisch ihre eigenen immer mehr an den Haaren herbeigezogen Vorwürfe gegen den Innenminister prüfen, sonst artet die Angelegenheit schon fast in ein operettenartiges Schauspiel aus, das man nicht mehr ernst nehmen kann“, so Stefan.
Kickl attackiert in BVT-Causa Justiz: Urteil “weltfremd”
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