Gesundheitsministerium: So funktioniert die schrittweise Rückkehr zur Normalität

Familie
mohamed_hassan / Pixabay License

Abstand halten und Hygienemaßnahmen als Grundregeln zum Schutz der Gesundheit – häufigste Fragen und Antworten auf sozialministerium.at

Seit 1. Mai gelten für Österreich neue Regeln, um die Ausbreitung von Covid19 zu verhindern und gleichzeitig allen Menschen möglichst viel Freiheit zu ermöglichen.

Gesundheitsminister Rudi Anschober: „Jetzt sind Vorsicht und Eigenverantwortung gefragt. Wir stehen nun am Beginn der entscheidenden, zweiten Phase und haben in den vergangenen Tagen den zweiten Öffnungsschritt in dieser zweiten Phase gestartet. Dieser ist mit einigen Ausnahmen, mit denen wir in den kommenden Tagen das Gespräch suchen werden, vielfach gut gelungen. Nach wie vor hat der Gesundheitsschutz den absoluten Vorrang. Daher müssen die Auflagen bei den einzelnen gesicherten Öffnungsschritten genau eingehalten werden. Denn wir müssen konsequent darauf achten, dass es zu keinem größeren Anstieg der Infektionszahlen kommt. Neben der Einhaltung der Auflagen für die Öffnungsschritte werden tagtäglich die Zahlen evaluiert und die Entwicklung ganz genau beobachtet. Nur so können Öffnungen, etwa im Gastgewerbe, im Tourismus oder von Freizeiteinrichtungen, wie derzeit geplant, dann auch entsprechend der derzeitigen zeitlichen Planung umgesetzt werden. Ich ersuche daher um die Unterstützung von allen MitbürgerInnen und appelliere an unser aller Verantwortungsbewusstsein: jetzt müssen wir besonders stark alle ein Teil der Lösung sein, weiterhin vorsichtig und verantwortungsvoll handeln. Abstandsregelungen, Hygiene und die begleitenden Maßnahmen der Öffnung müssen konsequent umgesetzt werden, damit keine zweite Welle der Corona-Erkrankungen ausgelöst wird.“

Anschober verweist auf die vielen Detailinformationen zu Fragen zur „Lockerungs-Verordnung“, die auf sozialministerium.at unter „Coronavirus – Häufig gestellte Fragen“ zu finden sind.

Wichtig und zentral ist es, sich weiter an die Hygieneregeln (Händewaschen etc.), den 1 Meter Mindestabstand einzuhalten und den Mund-Nasen Bereich abzudecken.

1 Meter Mindestabstand

Wenn öffentliche Orte wie etwa Parks, Gehwege, Plätze etc. betreten werden, ist 1 Meter Mindestabstand gegenüber anderen zu halten. (Ausnahme für jene, die im selben Haushalt leben oder jene, die zeitweise im selben Haushalt leben). Der 1 Meter Mindestabstand ist etwa auch verpflichtend im Kundenbereich von Betriebsstätten, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Veranstaltungsorten, Ausbildungsstätten.

MNS-Schutz in geschlossenen Räumen

Eine den Mund-Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung braucht es außerdem unter anderem in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Kundenbereich von Geschäften, im Kundenbereich von Betriebsstätten, beim Betreten von öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen wie etwa Bahnhofshallen, U-Bahnstationen und bei Fahrgemeinschaften von nicht im selben Haushalt lebenden Personen. Für Amtswege bei Behörden oder Amtshandlungen in Gerichten sind die dort jeweils spezifischen Regeln zu befolgen.

Die Pflicht, einen entsprechenden Schutz des Mund-Nasenbereiches zu tragen gilt nicht für: Kinder unter sechs Jahren, Menschen mit Behinderungen und für Menschen, denen es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen entsprechenden Schutz zu tragen.

Stufenplan für voraussichtliche weitere Öffnungen

Schulen: Ab 4. Mai öffnen jene Schul-Klassen, die sich für die Matura und die Lehrabschluss-Prüfungen vorbereiten. Ab 18. Mai öffnen dann nach und nach die anderen Schul-Klassen.

Gastgewerbe inklusive Gastgärten: 15. Mai

Museen, Bibliotheken, Archive, Zoos, Tierparks, Autokinos: 15. Mai

Beherbergungsbetriebe zu touristischen Zwecken: 29. Mai

Gottesdienste in Kirchen: 15. Mai (das Betreten des Gotteshauses ist bereits jetzt möglich)

Bäder: 29. Mai

Morgen Montag erfolgt weiters die vorsichtige und gesicherte Öffnung des Besuchsverbotes in Altenheimen, für die das Gesundheitsministerium konkrete Empfehlungen vorgelegt hat, die einerseits Kontakt ermöglichen und dennoch Ansteckung verhindern sollen.

Ein Arbeitsthema wird kommende Woche auch die Fortsetzung des Dialogs mit der Fußball-Bundesliga sein: „Wir werden weitere Gespräche führen – lösungsorientiert, aber auch hier steht wie in der gesamten Gesellschaft der Gesundheitsschutz im Mittelpunkt“, so der Gesundheitsminister.

Alle Öffnungsschritte sind von der Entwicklung der epidemiologischen Lage abhängig.

Spenden Sie jetzt für Betriebe und Private in Not!

Mehr dazu >>>

oder auf folgendes Spendenkonto:

IBAN: AT71 2024 5000 0116 9879  |  BIC: SPPOAT21XXX
Verwendungszweck: „Coronaspende

DANKE!

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)