SPAR ruft vorsorglich S-BUDGET Vanilleeis 2500 ml zurück

Dustytoes / Pixabay

Bei einer routinemäßigen Qualitätskontrolle wurde bei dem Produkt S-BUDGET Vanilleeis 2500 ml mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 05.2021 eine mögliche Verunreinigung durch Glasteile festgestellt.

SPAR ruft dieses Produkt daher vorsorglich zurück. Kundinnen und Kunden werden aufgefordert, dieses Produkt keinesfalls zu verzehren.

SPAR hat alle eventuell betroffenen Produkte sofort aus den Regalen entfernt. Alle anderen bei SPAR verkauften Eissorten sind vom Rückruf nicht betroffen.

Alle Kunden, die eines der eventuell betroffenen Produkte bereits gekauft haben, können dieses selbstverständlich im nächstgelegenen SPAR-, EUROSPAR- oder INTERSPAR-Markt zurückgeben. Den Kaufpreis bekommen Kundinnen und Kunden auch ohne Kaufbeleg rückerstattet.

Was man den Konsumenten zumutet, es geht viel zu weit.

Immer wieder kommt es zu Rückrufen, von Produkten auch in anderen Läden! Ist Einkauf überhaupt noch sicher?

Es ist ja nicht der erste Rückruf eines Produktes, sondern der X. Warum, geschieht dies immer wieder?

Gefährlich vor allem auch für Kinder und Klein Kinder. Warum gibt es hier nicht bessere Gesetze die den Konsumenten schützen?

Rückruf

Rückruf

Produktrückruf

Rückruf

Quark Rückruf

Schimmelbefall

Achtung Verzehr tödlich

Rückruf

Es ist längst noch nicht alles, im Archiv, sind noch X Artikel

Gefahr für Mund und Rachen

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)


Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.