Wiener Neustadt die ersten Ausreisetests und Chaos

Foto: pixabay, zib
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Update: 11.3.2021 Die Ansprache Schneebergers, auf oe24 TV spiegelte die Hilflosigkeit Wiener Neustadts, gegenüber des Bundes. Schneeberger fühlt sich im Stich gelassen

Er führt die Höhe der Infektionen auf die vielen Migranten zurück die in Wiener Neustadt leben sollen. Er sagte, wir haben auch diese getestet und dann stieg es so an. Die Wirtschaft klagt, keiner will mehr einkaufen in Wiener Neustadt.

Nicht ganz ohne Pannen, war der erste Tag: Die Leute stellten sich beim Bahnhof Wiener Neustadt, wegen der Tests brav an. Und es zeigte, bei der Kälte im Außenbereich, viele fühlten sich nur gequält. Manche wurden in die Irre geführt.

Das schreibt der ÖAMTC.

Die Menschen haben Angst vor den Strafen. Angst vor Behörden und Ämter, auch dieses zeigte der heutige Tag.

Angst und Unsicherheit begleitet viele Menschen, keinem lässt dieses Thema ruhig.

Epidemiegesetz – Drobits: Gesetzliche Beratungsfunktion des Datenschutzrates erneut torpediert.

Datenschutzrat mit heftiger Kritik am Entwurf zum Epidemiegesetz und Covid-19-Maßnahmengesetz.

Der Vorsitzende des Datenschutzrates und seine Stellvertreter kritisieren in einer Stellungnahme die kurze Begutachtungsfrist beim Epidemiegesetz und wesentliche Inhalte des Gesetzes. SPÖ-Datenschutzsprecher Christian Drobits, stv. Vorsitzender des Datenschutzrates, verweist darauf, dass es ja die gesetzliche Aufgabe des Datenschutzrates sei, die Bundesregierung in Datenschutzangelegenheiten zu beraten. „Der zuständige Minister Rudolf Anschober unterläuft daher mit diesen kurzen Begutachtungen das Stellungnahmerecht, das im Fall des Datenschutzrates gesetzlich abgesichert sei.“ Auch inhaltlich hat der Datenschutzrat erhebliche Kritik am Entwurf.

Zum neuen Veranstaltungsbegriff wird in der Stellungnahme des Datenschutzrates dezidiert festgestellt, dass die Verankerung derart schwerwiegender Grundrechtseingriffsmöglichkeiten im Dauerrecht ohne angemessene Begutachtung schon aus grundsätzlichen Erwägungen strikt abzulehnen sei. „Die vorgesehenen Maßnahmen etwa im Hinblick auf die Anzeige- und Bewilligungspflicht erscheinen in Bezug auf ein Zusammentreffen im privaten Kreis ungeeignet und völlig überschießend“, so Drobits.

Auch die im Covid-19-Maßnahmengesetz geregelte Ermächtigung für Inhaber oder Verpflichtete, für das Betreten nähergeregelter Orte Daten zu ermitteln, widerspreche dem Grundrecht auf Datenschutz und den damit verbundenen Determinierungsgebot, wonach die zu erfassenden Daten konkret darzustellen seien.

Weiters, so Drobits, sei die Möglichkeit, Ausgangsbeschränkungen auch dann mittels Verordnung anzuordnen, um eine nicht mehr kontrollierbare Verbreitung zu verhindern, „klar unterdeterminiert, überschießend und unter den Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit äußerst bedenklich.“ Der Gesetzgeber dürfe nämlich nicht seine Kompetenzen an einen Verordnungsgeber abgeben, ohne das im Gesetz genau vorgezeichnet werde, wie dieses Ermessen auszuüben ist. Dazu gäbe es eine ständige Rechtsprechung im Verfassungsgerichtshof. Drobits begrüßt es, „dass es dem Vorsitzenden des Datenschutzrates und seinen Stellvertretern im Datenschutzrat trotz der widrigen Umstände gelungen ist, eine klare, deutliche und das Vorhaben zur Gänze ablehnende Stellungnahme vorzulegen“. Er erinnerte in dem Zusammenhang daran, dass der zuständige Minister Rudolf Anschober im Vorfeld versprochen habe, die Stellungnahmen zu berücksichtigen und auch umzusetzen. Der Datenschutzrat werde dies in seiner nächsten Sitzung genau analysieren.

Ab Samstag will man dann die Leute bestrafen, die ohne gültigen negativ Test erwischt werden. Die Leute stehen stundenlang in Kilometerlangen Schlangen für diesen Test. Das alles bei minus Temparaturen.

Quelle
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