Jetzt droht Strafe, wenn man sich sein Gesicht nicht verhüllt!
Herr Kurz erkennen Sie die Ironie darin?
Ab 1. Oktober 2017: Verbot Gesichtsverhüllung in Österreich.
Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz sieht vor, dass an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden die Gesichtszüge nicht durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt bzw. verborgen werden dürfen, dass sie nicht mehr erkennbar sind. Als öffentlicher Ort ist jeder Ort zu verstehen, der von einem nicht von vornherein beschränkten Personenkreis ständig oder zu bestimmten Zeiten betreten werden kann, einschließlich des Bus-, Schienen-, Flug- und Schiffsverkehrs.
2-Wochen-Bilanz des Anti-Gesichtsverhüllungsgesetzes
„Verhüllter“ Leukämiepatient von Polizei verwarnt
Politiker, was führt ihr immer auf!
Es muss immer der Bevölkerung vorgeschrieben werden und es muss immer gedroht oder bestraft werden! Der unmündige Bürger der nur zahlen soll.