Großdemos erlaubt, aber Brauchtum, Events sowie Demos gegen Regierung untersagt

geralt / Pixabay License

Parlamentarische Anfragenserie zu Ungleichbehandlung, fehlendes Einschreiten und Teilnahme von Regierungsmitgliedern.

„Wenn es ideologisch passt und Regierungsmitglieder teilnehmen, wird der Rechtsstaat anscheinend einfach außer Kraft gesetzt“, so heute der freiheitliche Generalsekretär NAbg. Michael Schnedlitz über die Ungereimtheiten der Willkür des Innenministers rund um die aktuellen, teils linken, Demonstrationen in mehreren Landeshauptstädten und der Bundeshauptstadt. „Während bei regierungskritischen Veranstaltungen mit voller Härte gestraft und diese teils sogar untersagt und aufgelöst werden, dürfen Großdemos in ganz Österreich stattfinden und die Verantwortlichen in der Regierung schauen wohlwollend weg oder mischen sich sogar unter die Demonstranten“, so Schnedlitz.

„Dicht an dicht sieht man die Teilnehmer der ‚blacklivesmatter‘-Veranstaltungen beisammenstehenund unter ihnen anscheinend auch hochrangige Politiker – sorglos als hätte es den Coronawahnsinn und Verordnungen nie gegeben. Innenminister Nehammer hat diese – nach eigener Formulierung ‚Lebensgefährderdemos‘ – nicht untersagen lassen und auch nicht eingegriffen. Hier wird sichtlich nach zweierlei Maß gemessen. Brauchtumsveranstaltungen, Events, normale Nachtgastronomie, Volksfeste und regierungskritische Demos – Nein, aber instrumentalisierte Großdemos wegen eines Verbrechens in den USA – Ja“, zeigte Schnedlitz eine Ungleichbehandlung auf, die in einer Demokratie nicht mehr vertretbar ist.

„Diese Regierung hat sichtlich von Rechtmäßigkeiten und Gleichbehandlung keine Ahnung. Oder testet sie hier bereits aus, wieviel ein willkürlicher Polizeistaat Österreich verträgt? Irgendwo zwischen Dollfuß und Stalin wird es wohl für Schwarz-Grün passend sein. Wir Freiheitliche werden alle parlamentarischen Mittel zur Aufklärung einsetzen und auch Anzeigen gegen teilnehmende Politiker prüfen lassen“, betonte Schnedlitz, der einen Stopp des Coronawahnsinns und der Ungleichbehandlung fordert. „Faktum ist aber vor allem auch, dass sämtliche Verbote von Events, aber auch von Volkskultur- und Brauchtumsveranstaltungen nun sofort inklusive aller Beeinträchtigungen in der Gastronomie und Nachtgastronomie fallen müssen. Wenn man links-ideologische Demos erlaubt und billigt, kann man nicht gleichzeitig unser Land weiter gegen die Wand fahren!“ bekräftigte Schnedlitz.

Riesen-Andrang bei #blacklivesmatter-Demo in Graz

Tausende marschierten in den Landeshauptstädten auf

„Öffi“-Mitarbeiter in Oberösterreich positiv getestet

BMI: Stellvertretender Generaldirektor Schnakl appelliert an Eigenverantwortung

Polizei darf bei Demonstrationen nur einschreiten, wenn Gesundheitsbehörden Maßnahmen setzen.

„Auch wenn bei Demonstrationen wie beispielsweise der ‚Black Lives Matter‘-Demonstration vom vergangenen Donnerstag die Covid19-Schutzmaßnahmen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern nicht eingehalten wurden, kann die Polizei nicht einfach einschreiten und die Versammlung auflösen“, sagte Reinhard Schnakl, stellvertretender Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit im Bundesministerium für Inneres, am 6. Juni 2020 in Wien. Das nicht Einhalten der Abstandsregel von einem Meter sei zwar eine Verwaltungsübertretung, aber kein Grund eine Versammlung aufzulösen. Die Polizei hätte nur dann einschreiten können, wenn die Gesundheitsbehörden entsprechende Maßnahmen getroffen hätten.

Schnakl appelliert deshalb an die Eigenverantwortung der Bevölkerung, die Grundregel von einem Meter Abstand künftig bei Demonstrationen und großen Veranstaltungen einzuhalten. Ungeachtet des Rechts auf freie Meinungsäußerung und der Versammlungsfreiheit gehe es auch darum, das Recht auf Gesundheit zu schützen.

Versammlungsfreiheit ist Grundrecht

Eine der wichtigsten Aufgaben der Polizei sei es, das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu schützen, betonte der stellvertretende Generaldirektor. Die Versammlungsfreiheit sei ein Grundrecht und stehe somit unter besonderem Verfassungsschutz, hob Schnakl hervor.
Bei Großdemonstrationen mit 50.000 Menschen oder mehr würden hin und wieder kleinere Verwaltungsübertretungen begangen, etwa wenn Fahrbahnen betreten werden oder ähnliches, ergänzte Schnakl. „Auch das nicht Einhalten der Abstandsregel ist so eine Übertretung, die eine Großveranstaltung mit sich bringt, aber keinen Grund darstellt, eine genehmigte Demonstration beenden zu lassen.“

Erfahrungen fließen in künftige Entscheidungen

Bezugnehmend auf die Demonstration gegen das Corona-Maßnahmenpaket Ende April 2020 sagte der stellvertretende Generaldirektor, dass es sich dabei um eine Versammlung vor den Lockerungsverordnungen gehandelt habe, die von der Polizei untersagt worden war und sich trotz Absage rund 200 Menschen versammelt hätten. „Wir haben damals Erfahrungswerte gesammelt, die in künftige Entscheidungen mit einfließen werden“, betonte Schnakl.

Rechtsradikale versuchten Anti-Rassismus-Demo in Wien zu stören

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)