Presserat rügt Tageszeitung: Bild von Opfer unverpixelt gezeigt

Foto: geralt / Pixabay License

Eine unangenehme Strafe kommt auf diese Tageszeitung zu.

Der Artikel gelöscht: Und es wird immer schlimmer:

Femizid: Unverpixeltes Opferfoto verletzt Ehrenkodex

Nach Auffassung des Senats 3 des Presserats verstößt der Artikel „‘Bestialischer‘ Mord an Ehefrau: Lebenslange Haft“, erschienen am 22.06.2021 auf „krone.at“, gegen Punkt 5 des Ehrenkodex für die österreichische Presse (Persönlichkeitsschutz).

Im Artikel wird über einen Oberösterreicher (75) berichtet, der seine 71-jährige Frau getötet habe und im Landesgericht Steyr wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden sei. Laut gerichtsmedizinischen Gutachten habe er 23-mal auf den Kopf des Opfers mit einem Kupferhammer eingeschlagen, zudem habe die Frau 54 Messerstiche am ganzen Körper aufgewiesen. Der Pensionist hätte die Tat gestanden und als Motiv Hass angegeben. Dem Artikel ist ein Portraitfoto beigefügt, auf dem das Mordopfer unverpixelt zu sehen ist.

Ein Leser wandte sich an den Presserat und kritisierte die Veröffentlichung des Portraitfotos. Seiner Meinung nach widerspreche die unverpixelte Bildveröffentlichung dem journalistis…

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.