Menschen werden fertig gemacht

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Oder psychisch und körperlich schwer krank gemacht.

Ein Beispiel? Hier rede ich darüber und schweige nicht mehr länger, egal was gesagt wird, es ist wie es ist.

In der Therapie lernt man Grenzen setzen, Autonom zu sein und vieles mehr. Damit man nicht zum Opfer wird, oder sich nicht länger als Opfer sieht. Damit man Autonom wieder am Leben teilnehmen kann.

Heißt auch bei allen Stellen auf Augenhöhe. Ist aber nicht so:  Es wird darüber hinweg entschieden. Beweise werden ignoriert, Tatsachen verdreht. Es gibt ja immer viele Experten und jeder sagt was anderes. Oder sie streiten untereinander. Zwischen den Zeilen sitzt der Betroffene.

Es geht um Urheberrecht

Frau X.: “jederzeit kann der Exekutor kommen“. Jederzeit, obwohl theoretisch Einspruch erhoben werden kann, ist bis dort hin alles gepfändet!
Ein Gericht spricht einem Kläger Schadenersatz für ein Foto zu, welches sie angeblich ohne Bildnachweis verwendet hätte; samt Strafen, Anwaltskosten in Höhe von tausenden Euros zu!
Frau X. sitzt zwischen den Stühlen, natürlich will diese Einspruch erheben und jeder Zeit kann ihr alles genommen werden, auch ihr Leben, weil Frau X. kann und will nicht mehr.

Der bekannte Rechtsanwalt Dr. Thomas S. sagt:

Vor der Übernahme fremder Inhalte sollten die folgenden Schritte geprüft werden:

  1. Ist der fremde Inhalt urheberrechtlich geschützt? Falls nein, dann darf er übernommen werden.
  2. Falls ja, dann greift vielleicht eine gesetzliche Ausnahme, die die Übernahme erlaubt (insbesondere das Embedding oder das Zitatrecht).
  3. Falls keine gesetzliche Ausnahme greift, bedarf es einer Erlaubnis der Rechteinhaber.

Da aber nicht jeder Anwalt das, für alle(?) gleiche Gesetz gleich sieht und jedes Gericht irgendeinen Rechtsverstoß findet, kann man sich die im Netz kursierenden Weisheiten sparen.

Was man sich nie sparen sollte, ist der Blick in die seriösen Quellen – wie www.jusline.at: Hier der in Österreich gültige § 13 UrhG der genau den Übergang von Rechten ungenannter Urheber an den Publizisten regeln könnte. Was für Fr.X.  aber zur Falle wurde – Weil die Gegner den Anwalt mit den besseren Beziehungen zum Richter hatten …

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Nicht mehr können: Das Leben loslassen

Frau X. gehört nun zu denen, die nicht mehr können. Hat sie auch dem Gericht mitgeteilt, denen ist es egal. Ich kann Frau X. nicht helfen. Wahrscheinlich werden wir sie wie hier, im Link beschrieben, ebenfalls zu Grabe tragen müssen. Es macht einfach nur wütend was ihr geschehen ist.

Geschädigte bitte melden

Der Selbstmord ist nach langem Leiden, keiner hilft, egal wie jemand um Hilfe ruft. Kommen sie ins Krankenhaus, damit wir ihnen so viele Tabletten geben können, bis sie ruhig sind, sagte man Frau X. mehr können wir nicht tun.
Dies ist der Rechtsstaat.

Selbstmord

Selbstmord

Selbstmord, sie alle klagen die Justiz an.

Selbstmord in Haft