Darf man gegen einen Einbrecher in Todesgefahr Widerstand leisten?
Unsere Gesetzgebung ist zum Teil absurd: Im Zweifel darf man sich nicht einmal gegen Einbruch im eigenen Haus wehren. Schon gar nicht, wenn der Täter, sorry, mutmaßliche Täter einem mit einem Messer bedroht und sogar einsticht siehe Fall Oberösterreich. Quelle,...